UnternehmensSchutz
Vermögensschaden-Haftpflicht
Reine Vermögensschäden Dritter durch berufliche Fehler oder Versäumnisse.
Wofür die Deckung gedacht ist
- Ansprüche aus Beratungs-, Verwaltungs- oder Vermittlungsfehlern
- Prüfung und Abwehr unbegründeter Forderungen
- Ausgleich berechtigter Vermögensschäden
Typische Bedarfsgründe
- Beratende und verwaltende Berufe (Kanzleien, Steuerberatung, Makler, Hausverwaltung)
- Vertragliche oder gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht
- Hohe Vermögenswerte in fremdem Auftrag
Für bestimmte Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben – bestehende Pflichtdeckungen bitte im Gespräch angeben.
Angebote & Partneroptionen
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Für diese Kategorie sind aktuell keine konkreten Produkte mit geprüften Daten hinterlegt. Wir zeigen bewusst keine erfundenen Tarife oder Beiträge. Ihr Bedarf wird über eine Beratungsanfrage an einen registrierten Vermittler bzw. das zuständige BVSV Gewerbezentrum geprüft.