UnternehmensSchutz
D&O-Versicherung
Persönliche Haftung von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsgremien.
Wofür die Deckung gedacht ist
- Abwehr unberechtigter und Ausgleich berechtigter Ansprüche gegen Organe
- Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft und Außenhaftung gegenüber Dritten
- Kostenschutz für Rechtsverteidigung
Typische Bedarfsgründe
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG)
- Gesetzliche Organisations- und Überwachungspflichten der Geschäftsleitung (z. B. § 38 BSIG-E bei NIS-2-Betroffenheit)
- Mehrere Gesellschafter, Investoren oder Beiräte
Angebote & Partneroptionen
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