NIS-2 für Unternehmen einfach erklärt
Die europäische NIS-2-Richtlinie erweitert die Anforderungen an Cybersicherheit erheblich und betrifft deutlich mehr Unternehmen als ihre Vorgänger-Regelung.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen bestimmter Sektoren ab definierter Größe (u. a. Energie, Gesundheit, Digital, Verkehr, Ernährung, Chemie, Produktion).
- Auch mittelbar über Lieferketten können weitere Unternehmen betroffen sein.
Was ist zu tun?
- Risikomanagement, Meldepflichten, Notfallmanagement und Sicherheitsanforderungen umsetzen.
- Geschäftsführung trägt persönliche Verantwortung.
- Ein strukturierter Erstcheck hilft, Handlungsbedarf zu erkennen.
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